Absender muss Zugang einer E-Mail beweisen
E-Mails sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Doch bei wichtigen Nachrichten sollte man sich vergewissern, dass sie angekommen sind - das gilt auch im Arbeitsrecht.
Köln (dpa/tmn) - Wer eine E-Mail abgeschickt hat, muss im Streitfall auch den Nachweis erbringen, dass sie beim Empfänger angekommen ist. Das zeigt eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 4 Sa 315/21), auf die die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Der konkrete Fall: Ein Mann hatte von einem Unternehmen ein Darlehen
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