Muss der Arbeitgeber zahlen?
Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

Von Elena Hartmann
Köln (dpa/tmn) - Ob Werkstudententätigkeit, Minijob im Café oder eine kurzfristige Anstellung während der Sommerferien – diese Beschäftigungen sind zwar keine Vollzeitjobs, trotzdem darf auch hier das Privatleben nicht zu kurz kommen. Doch was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Urlaubstage zu bezahlen?
Das ist laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für
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