Plus Urlaubstage im Nebenjob

Muss der Arbeitgeber zahlen?

Auch Werkstudenten, Minijobber und kurzfristige Arbeitskräfte müssen sich ausruhen und haben Anspruch auf Urlaubstage. In vielen Fällen werden diese aber gar nicht bezahlt, ist das überhaupt erlaubt?

13.05.2024 UPDATE: 13.05.2024 15:00 Uhr 50 Sekunden
Auch in Nebenjobs braucht man Erholung - und hat Anspruch auf Urlaubstage. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Elena Hartmann

Köln (dpa/tmn) - Ob Werkstudententätigkeit, Minijob im Café oder eine kurzfristige Anstellung während der Sommerferien – diese Beschäftigungen sind zwar keine Vollzeitjobs, trotzdem darf auch hier das Privatleben nicht zu kurz kommen. Doch was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Urlaubstage zu bezahlen? 

Das ist laut Nathalie Oberthür, Fachanwältin für

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