Plus Steuerrecht

Nachträgliche Auszahlung der Energiepauschale oft steuerfrei

Sie haben die Energiepreispauschale im vergangenen Jahr nicht erhalten, obwohl sie Ihnen zugestanden hätte? Dann können Sie sie nachträglich vom Finanzamt bekommen - das hat sogar Vorteile.

26.10.2023 UPDATE: 26.10.2023 08:28 Uhr 52 Sekunden
Arbeitnehmer, die bisher keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten haben, können das Geld nachträglich vom Staat bekommen - sofern sie eine Steuererklärung einreichen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Für Arbeitnehmer, die bisher keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten haben, gibt es gleich doppelt gute Nachrichten: Die Pauschale können Sie sich nicht nur mit der Steuererklärung 2022 holen, sie bleibt in vielen Fällen auch steuerfrei.

Wer bekommt das Geld nachträglich?

Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben den

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