Plus Steuerrecht

Nachträgliche Auszahlung der Energiepauschale oft steuerfrei

Sie haben die Energiepreispauschale im vergangenen Jahr nicht erhalten, obwohl sie Ihnen zugestanden hätte? Dann können Sie sie nachträglich vom Finanzamt bekommen - das hat sogar Vorteile.

26.10.2023 UPDATE: 26.10.2023 08:28 Uhr 52 Sekunden
Arbeitnehmer, die bisher keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten haben, können das Geld nachträglich vom Staat bekommen - sofern sie eine Steuererklärung einreichen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Für Arbeitnehmer, die bisher keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten haben, gibt es gleich doppelt gute Nachrichten: Die Pauschale können Sie sich nicht nur mit der