Wann muss ich in meiner Freizeit erreichbar sein?
Abschalten und die Arbeitswelt hinter sich lassen: Das steht allen Beschäftigten zu. Aber was, wenn sie dennoch ständig in ihrer Freizeit kontaktiert werden?

Ist das schon wieder die Chefin? Grundsätzlich müssen Beschäftigte in ihrer Freizeit nicht für den Arbeitgeber erreichbar sein. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Von Sabine Meuter
Düsseldorf/Bielefeld (dpa/tmn) - Rein ins Privatleben: Viele Beschäftigte freuen sich nach der Arbeit auf den Feierabend, aufs Wochenende oder auf den Urlaub. Doch immer wieder kommt es vor, dass sie dabei vom Joballtag eingeholt werden, weil Anrufe oder Mails aus der Firma kommen. Was gilt da eigentlich rechtlich? Wann müssen Beschäftigte in ihrer freien Zeit
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