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Beschäftigung endet - Wartezeiten bei der Meldung reduzieren!

Aktueller Hinweis der Agentur für Arbeit Heidelberg

05.07.2012 UPDATE: 05.07.2012 13:21 Uhr 41 Sekunden
Wer arbeitslos wird und aufgrund der versicherungspflichtigen Beschäftigung voraussichtlich Anspruch auf Arbeitslosengeld

I hat, muss sich spätestens 3 Monate vor dem Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit "arbeitsuchend" melden.

Wie die Heidelberger Arbeitsagentur mitteilt, kann man dabei wählen, ob man sich:

- online (Montag bis Sonntag, rund um die

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