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SMS vom Chef dürfen nicht immer ignoriert werden

An freien Tagen das Handy checken und Nachrichten des Arbeitgebers lesen? Wann das von Beschäftigten erwartet werden kann, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts.

13.12.2023 UPDATE: 13.12.2023 08:33 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden

Das Lesen einer dienstlichen SMS in der Freizeit für eine Dienstplanung ist keine Arbeitszeit. So lautet eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Foto: Robert Günther/dpa-tmn​

Erfurt/Freiburg (dpa/tmn) - Beschäftigte müssen auch in ihrer Freizeit dienstliche SMS ihres Arbeitgebers lesen - wenn eine Betriebsvereinbarung vorsieht, dass ihre Dienste kurzfristig konkretisiert werden können. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 5 AZR 349/22) hervor, auf die das Fachportal "Haufe.de" hinweist.

Im konkreten Fall war ein Rettungssanitäter

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