Was gilt für Arbeitnehmer im Ramadan?
Nur nach Einbruch der Dunkelheit essen und trinken. Muss das der Arbeitgeber ermöglichen?

Frankfurt/Main (dpa) - Während des islamischen Fastenmonats Ramadan ist essen und trinken tagsüber nicht vorgesehen. Für viele gläubige Muslime ist das Fasten wichtig, auch wenn der Arbeitgeber mitunter wenig Verständnis zeigt. Wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland aus?
Die sogenannte Religionsausübungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt, so Rechtsschutz-Experte Tjark
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