Muss man mit positivem Coronatest zur Arbeit?
Lange Zeit war klar: Wer einen positiven Coronatest hat, darf auch nicht ins Büro, auf die Baustelle oder an die Kasse. Doch was gilt nach dem Ende der Isolationspflicht?
Berlin/Saarbrücken (dpa/tmn) - Seit Anfang März sind die meisten Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande aufgehoben. Die Isolationspflicht für Personen, die Corona positiv sind, gilt inzwischen bundesweit nicht mehr. Doch bedeutet das auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Corona-Test positiv ausfällt, zur Arbeit kommen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+