Plus Bewerbungsverfahren

Wie weise ich nach, dass eine Absage diskriminierend ist?

Wer im Bewerbungsverfahren widerrechtlich benachteiligt wird, kann Anspruch auf Entschädigung haben. Dazu müssen Bewerber die Benachteiligung aber belegen können.

11.11.2024 UPDATE: 11.11.2024 10:29 Uhr 53 Sekunden
Wer auf Entschädigung klagt, weil eine Absage diskriminierend war, muss dafür Indizien vorbringen können. Foto: dpa

Berlin (dpa) - Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen und Bewerber zum Beispiel nicht wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters ablehnen. Benachteiligungen aufgrund dieser geschützten Merkmale verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erläutert.

Betroffene können gegen eine solche

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