Beschäftigungspflicht wird jährlich überprüft
Bundesagentur für Arbeit versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX)verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze



