Bei Fachwechsel Antrag auf Vorabentscheid stellen
Bekomme ich weiterhin Bafög oder nicht? Will man das Fach wechseln, ist das am besten die erste Frage, die man vorab klärt.

Köln/Mainz (dpa) - Wer die Hochschule in einem höheren Fachsemester wechseln will, also mitten im Bachelor- oder Masterstudium, muss vorab viele Infos an der Wunschuni einholen - und sich dort auch Leistungen anerkennen lassen. Ist man während des Studiums auf Bafög angewiesen, sollte man sich zudem frühzeitig ans Amt für Ausbildungsförderung wenden, das für die Zielhochschule zuständig ist.
Die gute Nachricht: "Bei allen, die noch relativ am Anfang ihres Studiums stehen und die unter dem Strich die Regelstudienzeit einhalten, dürfte ein Studienortwechsel in den meisten Fällen unkompliziert sein", sagt Beate Lipps, Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für Information, Beratung und Therapie an Hochschulen (GIBeT).
Bei Fachrichtungswechsel: Vorabentscheid gibt Auskunft
Anders kann das aussehen, wenn man nicht nur den Studienort, sondern auch die Fachrichtung wechselt.
Denn die Förderung wird nur dann weitergezahlt, wenn für den Fachrichtungswechsel ein wichtiger oder ein sogenannter unabweisbarer Grund besteht. Ersteres kann etwa ein "schwerwiegender Neigungswandel" sein, heißt es auf der Webseite "bafög.de" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Allerdings wird in dem Fall auch nur dann Bafög weitergezahlt, wenn der Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters stattfindet. Diese Frist verlängert sich jedoch um die Semester des bisherigen Studiums, die auf die neue Ausbildung angerechnet werden.
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Ein unabweisbarer Grund wird auch noch später anerkannt. Das ist laut "bafög.de" zum Beispiel der Fall, wenn eine spät auftretende Allergie bei einem Chemiestudierenden oder ein Unfall mit körperlichen Folgeschäden bei einem Sportstudierenden auftreten - und eine Fortsetzung des Studiums deshalb unmöglich ist.
Die Tücke steckt also oft im Detail. Ursula Pitsch von der Zentralen Studienberatung an der Universität zu Köln rät wechselwilligen Studierenden daher, einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen. Damit können sie im Vorfeld eines Fachwechsels sicher klären, ob sie weiter Bafög beziehen können oder nicht. Der Antrag kann beim zuständigen Bafög-Amt gestellt werden.