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Abmahnung wegen beleidigender Emoticons

Arbeitnehmer sollten sich überlegen, was sie in einem sozialen Netzwerk über ihren Chef schreiben

30.10.2016 UPDATE: 31.10.2016 06:00 Uhr 49 Sekunden

Wer seinen Chef beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: dpa

dpa/tmn. Wer sich in Chats mit Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook beleidigend über seinen Chef äußert, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung rechnen. Auf eine