Plus

Abmahnung wegen beleidigender Emoticons

Arbeitnehmer sollten sich überlegen, was sie in einem sozialen Netzwerk über ihren Chef schreiben

30.10.2016 UPDATE: 31.10.2016 06:00 Uhr 49 Sekunden

Wer seinen Chef beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: dpa

dpa/tmn. Wer sich in Chats mit Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook beleidigend über seinen Chef äußert, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung rechnen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 5/16) weist der Bund-Verlag hin. Im verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter eines Maschinenbauunternehmens gegen seine fristlose

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+