Abmahnung wegen beleidigender Emoticons
Arbeitnehmer sollten sich überlegen, was sie in einem sozialen Netzwerk über ihren Chef schreiben

Wer seinen Chef beleidigt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Foto: dpa
dpa/tmn. Wer sich in Chats mit Kollegen in sozialen Netzwerken wie Facebook beleidigend über seinen Chef äußert, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit der Kündigung rechnen. Auf eine



