Schlussformel darf nicht gestrichen werden
Um Formulierungen in Arbeitszeugnissen gibt es immer wieder Streit. Doch nicht nur die Beurteilung der Leistungen selbst kann für Konflikte sorgen. Was gilt, wenn der Dank am Ende fehlt.
Freiburg/Erfurt (dpa/tmn) - Gute Wünsche, Dank und Bedauern über den Weggang eines Arbeitnehmers: Oftmals enthalten Arbeitszeugnisse solche freundlich formulierten Schlussformeln. Fehlen sie, kann das negativ auffallen - etwa bei späteren Bewerbungen mit dem Zeugnis. Doch einen Anspruch auf eine solche Dankes- und Wunschformel haben Beschäftigte nicht, zeigt die Rechtssprechung des
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