Plus Arbeitszeugnis

Schlussformel darf nicht gestrichen werden

Um Formulierungen in Arbeitszeugnissen gibt es immer wieder Streit. Doch nicht nur die Beurteilung der Leistungen selbst kann für Konflikte sorgen. Was gilt, wenn der Dank am Ende fehlt.

13.10.2023 UPDATE: 13.10.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden
Das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot sieht vor, dass ein Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung nicht benachteiligt werden darf, weil er in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Freiburg/Erfurt (dpa/tmn) - Gute Wünsche, Dank und Bedauern über den Weggang eines Arbeitnehmers: Oftmals enthalten Arbeitszeugnisse solche freundlich formulierten Schlussformeln. Fehlen sie, kann das negativ auffallen - etwa bei späteren Bewerbungen mit dem Zeugnis. Doch einen Anspruch auf eine solche Dankes- und Wunschformel haben Beschäftigte nicht, zeigt die Rechtssprechung des

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