Plus Arbeitsrecht

Darf ein potenzieller Arbeitgeber frühere Chefs befragen?

Wie hat der Kandidat sich denn im letzten Job so gemacht? Für potenzielle Arbeitgeber ist diese Frage vor allem in einer Bewerbungssituation interessant. Wie weit sie gehen dürfen.

10.07.2023 UPDATE: 10.07.2023 06:00 Uhr 39 Sekunden
Einfach mal nachfragen, wie der Kandidat sich bei früheren Arbeitgebern gemacht hat - das ist potenziellen neuen Arbeitgebern nicht gestattet. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Gütersloh. (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf nur dann den früheren Chef eines Bewerbers befragen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. "Das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp.

Auch wenn der Bewerber seine Einwilligung gibt, begibt sich

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