Arbeitsunfähig durch Heuschnupfen?
"Das bisschen Nase laufen, ist doch kein Problem". Doch bei manchen Menschen reagiert der Körper heftig auf Allergie auslösende Stoffe. Können Arbeitnehmer sich krankmelden, wenn etwa Pollen fliegen?

Freiburg (dpa/tmn) - Menschen mit Heuschnupfen sind häufig geplagt - die Nase läuft, die Augen jucken und tränen. Aber ist das auch ein Grund, sich krankzumelden? Es kommt darauf an. Aber wenn die Krankheitssymptome überhandnehmen, lautet die Antwort: ja.
Denn auch bei vermeintlich harmlosen Erkrankungen wie Allergien gilt: Arbeitnehmer dürfen sich krankmelden, wenn sie aufgrund der
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