Plus Nach 15 Jahren

Badenia-Bausparklausel zur Kündigung ist unwirksam

Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam.

01.09.2017 UPDATE: 01.09.2017 16:28 Uhr 26 Sekunden
Landgericht Karlsruhe
Die Karlsruher Entscheidung könnte Pilotcharakter haben. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam.

Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil.

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