Badenia-Bausparklausel zur Kündigung ist unwirksam
Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam.
Karlsruhe (dpa) - Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam.
Das entschied das Landgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil.
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