War das bei Prominent eine Drohung oder eine Meinungsäußerung?
Betriebsrat von Prominent Deutschland fühlt sich in seiner Arbeit behindert - Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Heidelberg
Von Barbara Klauß
Heidelberg. Die Arbeit des Betriebsrats darf auf keinen Fall behindert werden, das stellt Daniel Obst, Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Heidelberg, unmissverständlich klar. Eine solche Behinderung werde scharf verfolgt. Andererseits, fügt er hinzu, ist auch die Meinungsfreiheit grundgesetzlich geschützt "und nicht niedrig zu bewerten".
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