Bestpreisklauseln für Hotels bei Buchungsportalen unzulässig
Tausende Hotels im Überblick, mit Fotos und Gäste-Bewertungen - das bieten Internet-Plattformen wie Booking.com. Was nicht allen Nutzern klar sein dürfte: Diesen Service zahlen sie beim Zimmerpreis mit.
Karlsruhe (dpa) - Hotels, die sich auf Buchungsportalen wie Booking.com präsentieren, können ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite ungestraft günstiger anbieten.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschied am Dienstag in Karlsruhe, dass die Plattformen dies nicht über sogenannte Bestpreisklauseln in ihren Verträgen unterbinden dürfen. Damit gehören solche Klauseln auf dem
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