Plus VW-Abgasskandal

BGH: Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen

Zehntausende Diesel-Besitzer haben VW erfolgreich auf Schadenersatz verklagt - etliche andere sind zu spät vor Gericht gezogen. Für einen Großteil von ihnen ist mit der Verjährung der Zug abgefahren.

10.02.2022 UPDATE: 10.02.2022 04:58 Uhr 2 Minuten, 54 Sekunden
Diesel-Skandal
Der Siebte Zivilsenat beim Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal entschieden, dass Gebrauchtwagen-Käufer bei Verjährung keinen Anspruch auf sogenannten Restschadenersatz von VW haben. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Karlsruhe (dpa) - Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens, die mit ihrer Schadenersatz-Klage gegen VW zu lange gewartet haben, gehen endgültig leer aus.

Für sogenannten Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Bei Neuwagen ist

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