BGH: Kein Restschadenersatz bei Gebrauchtwagen
Zehntausende Diesel-Besitzer haben VW erfolgreich auf Schadenersatz verklagt - etliche andere sind zu spät vor Gericht gezogen. Für einen Großteil von ihnen ist mit der Verjährung der Zug abgefahren.

Karlsruhe (dpa) - Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens, die mit ihrer Schadenersatz-Klage gegen VW zu lange gewartet haben, gehen endgültig leer aus.
Für sogenannten Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Bei Neuwagen ist
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