Plus Urteil des BGH

Wer auf eigene Faust drauflos saniert, zahlt den Handwerker

Ein Mann lässt sich neue Fenster einbauen. Später stellt sich heraus: Das hätte die Eigentümergemeinschaft finanzieren müssen. Auf den Kosten bleibt er sitzen. Warum er von dem Urteil trotzdem profitiert.

14.06.2019 UPDATE: 14.06.2019 05:08 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Renovierungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat ein grundsätzliches Urteil zur irrtümlichen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer angekündigt. Foto: Jens Kalaene

Karlsruhe (dpa) - Für Wohnungsbesitzer ist es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht: Wer auf eigene Faust Sanierungen am Gebäude veranlasst, kann dafür nicht mehr nachträglich die Eigentümergemeinschaft zur Kasse bitten.

Das gilt selbst dann, wenn jemand fälschlicherweise angenommen hat, dass er sich um die Arbeiten selbst kümmern muss, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in

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