Plus Urteil des BGH

Wer auf eigene Faust drauflos saniert, zahlt den Handwerker

Ein Mann lässt sich neue Fenster einbauen. Später stellt sich heraus: Das hätte die Eigentümergemeinschaft finanzieren müssen. Auf den Kosten bleibt er sitzen. Warum er von dem Urteil trotzdem profitiert.

14.06.2019 UPDATE: 14.06.2019 05:08 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Renovierungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat ein grundsätzliches Urteil zur irrtümlichen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümer angekündigt. Foto: Jens Kalaene

Karlsruhe (dpa) - Für Wohnungsbesitzer ist es sowohl eine gute als auch eine schlechte Nachricht: Wer auf eigene Faust Sanierungen am Gebäude veranlasst, kann dafür nicht mehr nachträglich die