BGH urteilt zu Standgebühren für abgeschlepptes Auto
Fast 5000 Euro rein an Verwahrkosten für ein abgeschlepptes Auto sollte ein Halter bezahlen. Der Rechtsstreit dazu fand nun am BGH ein Ende. Der ADAC hat für Betroffene einen Rat.

Karlsruhe (dpa) - Das Abschleppen eines Autos ist an sich schon teuer und ärgerlich für Halter und Halterinnen - dazu kommen oft noch Standgebühren. Im Rechtsstreit zu einem Fall aus Sachsen, bei dem sich allein diese Verwahrkosten auf 4935 Euro summiert hatten, hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gesprochen.
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