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BGH: Hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn zulässig

Wird in Ungarn die Maut nicht bezahlt, sind saftige Strafgebühren fällig - und das zu Recht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes fällt deutlich aus. Haftbar sind die Halter des Fahrzeugs.

28.09.2022 UPDATE: 28.09.2022 13:54 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Maut-System in Ungarn
Ein Schild am Straßenrand bei Szekszard in Südungarn macht auf die Mautpflicht aufmerksam.

Karlsruhe (dpa) - Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit hohen Nachforderungen rechnen und darf als Fahrzeughalter dafür auch zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Höhe der Strafgebühren, die ein Vielfaches der eigentlichen Kosten für die Maut-Vignette betragen können, grundsätzlich für rechtens. Auch die Halterhaftung sei mit inländischem Recht

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