BGH: Hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn zulässig
Wird in Ungarn die Maut nicht bezahlt, sind saftige Strafgebühren fällig - und das zu Recht. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes fällt deutlich aus. Haftbar sind die Halter des Fahrzeugs.

Karlsruhe (dpa) - Wer in Ungarn die Maut prellt, muss mit hohen Nachforderungen rechnen und darf als Fahrzeughalter dafür auch zur Kasse gebeten werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Höhe der Strafgebühren, die ein Vielfaches der eigentlichen Kosten für die Maut-Vignette betragen können, grundsätzlich für rechtens. Auch die Halterhaftung sei mit inländischem Recht
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