Missbrauch mit Preisvorgaben? Kartellamt mahnt Amazon ab
Amazon ermöglicht es anderen Online-Händlern, auf dem Amazon-Marktplatz Produkte zu verkaufen. Aber geht dabei alles mit rechten Dingen zu? Das Bundeskartellamt hat seine Zweifel.

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt argwöhnt, dass der Handelsriese Amazon rechtswidrig in die Preisgestaltung anderer Firmen auf der Handelsplattform Amazon-Marktplatz eingreift. Eine entsprechende Abmahnung und vorläufige Einschätzung des Sachverhalts veröffentlichten die Wettbewerbshüter in Bonn. Amazon weist die Vorwürfe zurück.
Die Firma hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber
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