Pool im Nachbar-Garten? Streit unter Eigentümern vor dem BGH
Bauvorhaben sorgen in Eigentümergemeinschaften oft für Streit. Seit gut zwei Jahren gelten dafür neue Regeln. Jetzt erreichen die ersten Fälle die letzte Instanz.
Karlsruhe (dpa) - Wohnungseigentümer sollten in Zukunft wohl besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne vorher die Zustimmung der Gemeinschaft eingeholt zu haben. Nach neuer Rechtslage gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang - und der Bundesgerichtshof (BGH) sieht eher keinen Spielraum für Ausnahmen, wie sich am Freitag in einer Verhandlung
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