Werbung mit "Kauf auf Rechnung" - EuGH stärkt Transparenz
Wie klar muss erkennbar sein, dass ein Online-Kauf erst nach Prüfung der Kreditwürdigkeit möglich ist? Dazu urteilte nun das höchste europäische Gericht - doch der Rechtsstreit geht weiter.

Luxemburg (dpa) - Im Rechtsstreit um Werbung zum "Kauf auf Rechnung" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt. In dem Verfahren geht es um die Frage, wie prominent Online-Händler auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit hinweisen müssen, wenn sie mit einem "bequemen Kauf auf Rechnung" werben.
Für "Angebote zur Verkaufsförderung" gelten
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