Plus Fluggastrechte

EuGH klärt Kosten für Airline bei kleiner Umleitung

Umleitungen sind ärgerlich - egal ob auf der Straße, Schiene oder in der Luft. Wenn ein Flugzeug ein anderes Ziel ansteuert, muss die Airline bestimmte Kosten tragen, allzu viel ist aber nicht drin.

22.04.2021 UPDATE: 22.04.2021 14:33 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden
Berliner Flughafen
Ein Airbus A 320 neo der Fluggesellschaft EgyptAir auf der Startbahn Süd des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt“. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Luxemburg (dpa) - Bei einer kurzen Flugumleitung muss die Airline nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nur die Kosten für die Fahrt zum ursprünglichen Ziel übernehmen.

Einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung hat der Fluggast aber nicht, solange der Flieger nicht mindestens drei Stunden Verspätung hat, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte (Rechtssache

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