BGH urteilt zu Zinsberechnung für Prämiensparverträge
Zinsen plus Prämie, über Jahre - dieses Versprechen lockte Sparkassen-Kunden. Wegen einseitiger Vertragsklauseln steht Sparern nachträglich Geld zu. In welcher Höhe, das könnte nun der BGH klären.

Karlsruhe (dpa) - Einst Verkaufsschlager - nun Ärgernis: Seit Jahren gibt es Streit um Prämiensparverträge, die Sparkassen und Volksbanken mit Hunderttausenden Kunden abschlossen. Dass Geldhäuser in vielen Fällen die Zinssätze einseitig zu ihren Gunsten ändern konnten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig erklärt. Nicht höchstrichterlich geklärt ist bislang
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