Gericht klärt Zuständigkeit in VW-Musterverfahren
Im Mammutprozess nach der Dieselaffäre müssen sich Volkswagen AG und Porsche SE mit Aktionärs-Klagen auseinandersetzen. Nach fast einem Jahr Verhandlung gibt es eine erste Entscheidung. Anzeichen dafür, dass das Verfahren nun Fahrt aufnimmt, fehlen weiter.
Braunschweig (dpa) - Für das Musterverfahren von VW-Investoren in der Dieselaffäre ist es nach Auffassung des Oberlandesgerichts Braunschweig nicht möglich, sämtliche Ansprüche zu bündeln.
Für Schadenersatzansprüche gegen die Volkswagen AG sei ausschließlich das Landgericht Braunschweig zuständig, für Forderungen gegen VW-Hauptaktionär Porsche SE hingegen das Landgericht Stuttgart,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+