Plus Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe erlaubt Beteiligung an EU-Corona-Fonds

Mit mehreren Hundert Milliarden Euro aus gemeinsamen Schulden will die EU nach der Pandemie durchstarten. Kritiker haben in Deutschland das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Nun fiel das Urteil.

06.12.2022 UPDATE: 06.12.2022 04:43 Uhr 1 Minute, 58 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wehen die Europa- und die Deutschlandflagge.

Karlsruhe (dpa) - Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag vergangenes Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte.

Die Vorsitzende und

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