Booking.com darf Hotels niedrigere Preise im Netz verbieten
Bei einem Buchungsportal ein passendes Zimmer finden und dann versuchen, es über die hoteleigene Website billiger zu bekommen - nach einem Urteil des OLG Düsseldorf ist das in Deutschland bald vielleicht nicht mehr möglich.
Düsseldorf (dpa) - Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal.
Eine solche "enge Bestpreisklausel" sei zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag und hob die Untersagung dieser Praxis durch das Bundeskartellamt auf. Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend,
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