Plus Bundesgerichtshof

Urteil: Amazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

Werbepartner platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit. Der BGH urteilt nun: Für schwarze Schafe unter ihnen trägt der Online-Händler keine Verantwortung.

26.01.2023 UPDATE: 26.01.2023 09:54 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Amazon
Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.

Karlsruhe (dpa) - Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt der Internet-Versandriese Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - für problematische Inhalte auf diesen Seiten muss er trotzdem nicht geradestehen. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, dessen Matratze in einem

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