Plus Bundesgerichtshof

Urteil: Amazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

Werbepartner platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit. Der BGH urteilt nun: Für schwarze Schafe unter ihnen trägt der Online-Händler keine Verantwortung.

26.01.2023 UPDATE: 26.01.2023 09:54 Uhr 2 Minuten, 9 Sekunden
Amazon
Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.

Karlsruhe (dpa) - Über Werbe-Links auf Partnerseiten lockt der Internet-Versandriese Amazon potenzielle Käufer zu seinen Produkten - für problematische Inhalte auf diesen Seiten muss er trotzdem