Plus Zinswetten-Prozess

Untreue-Urteil gegen Pforzheimer Ex-OB aufgehoben

BGH urteilte - Riskant, aber rechtens?

19.12.2018 UPDATE: 20.12.2018 06:00 Uhr 53 Sekunden

Ex-OB Christel Augenstein (FDP). F.: dpa

Mannheim. (lsw) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihrer Kämmerin wegen riskanter Zinswetten für die Stadt aufgehoben. In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss wies der BGH die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim

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