Eltern dürfen Kandidatur von 16-Jährigen "nicht verhindern"
Wahlrechtsexperte Bernd Grzeszick: 16-Jährige haben das Recht, bei der Kommunalwahl anzutreten. Allerdings sieht er eine Menge offener Fragen beim neuen Wahlrecht.
Wahlrechtsexperte und Professor für Staatsrecht an der Uni Heidelberg
Von Sören S. Sgries
Heidelberg. Am 9. Juni sind in Baden-Württemberg Kommunalwahlen. Derzeit werden dazu vor Ort die Wahllisten aufgestellt – und zwar nach einem neuen Wahlrecht, das 16-Jährigen nicht nur die Stimmabgabe erlaubt, sondern erstmals auch Kandidaturen Minderjähriger ermöglicht. Prof. Dr. Bernd Grzeszick, Wahlrechtsexperte und Professor für Staatsrecht an der
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