Plus Baden-Württemberg

Verfassungsgerichtshof bestätigt Landeshochschulgesetz

Es liegt kein Verstoß gegen die Verfassung vor. Zwei Beschwerden gegen das Gesetz wurden als unzulässig zurückgewiesen.

17.06.2022 UPDATE: 17.06.2022 11:20 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Stuttgart. (dpa/lsw) Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung. Die Regelungen über die Wahl der Vertreter der Hochschullehrer in den Senaten und die Bestimmungen über die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder verletzten keine Grundrechte, teilte der Verfassungsgerichtshof am Freitag in Stuttgart mit. Zwei Beschwerden dagegen wurden als unzulässig

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