Verfassungsgerichtshof bestätigt Landeshochschulgesetz
Es liegt kein Verstoß gegen die Verfassung vor. Zwei Beschwerden gegen das Gesetz wurden als unzulässig zurückgewiesen.

Stuttgart. (dpa/lsw) Das baden-württembergische Landeshochschulgesetz verstößt nicht gegen die Verfassung. Die Regelungen über die Wahl der Vertreter der Hochschullehrer in den Senaten und die Bestimmungen über die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder verletzten keine Grundrechte, teilte der Verfassungsgerichtshof am Freitag in Stuttgart mit. Zwei Beschwerden dagegen wurden als unzulässig
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