Plus Baden-Württemberg

Lässt sich die "Kuchensteuer" noch verhindern?

Wenn beim Schulfest Kuchen verkauft wird, könnte künftig Umsatzsteuer anfallen. Was steckt hinter der Regelung?

17.05.2022 UPDATE: 18.05.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Leckere Kuchen aus den Backöfen der Eltern gehören zu Schul- und Kita-Festen dazu. Den Verkauf sollte künftig besser ein Förderverein übernehmen – wegen der Steuer. Foto: dpa

Von Axel Habermehl und Roland Muschel, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Ab kommendem Jahr greift in Deutschland eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes, die vor allem die öffentliche Hand derzeit erheblich beschäftigt. Denn auch Kommunen, Länder und der Bund müssen dann, wie jedes Wirtschaftsunternehmen, Umsatzsteuer auf Dienstleistungen erheben. Dies führt zu großem

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