Gericht bleibt bei Haltung zu Sami A.
Der Streit um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. geht weiter. Das zuständige Bundesamt ist mit einem Änderungsantrag zum Abschiebeverbot gescheitert.
Gelsenkirchen (dpa) - Der unter umstrittenen Umständen abgeschobene Gefährder Sami A. muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen weiterhin aus Tunesien zurück nach Deutschland geholt werden.
Das Gericht lehnte am Freitag einen Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ab, ein seit Juni 2010 geltendes Abschiebeverbot für den Tunesier
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