Plus Kranke und Ärzte wehren sich

Verfassungsrichter: Es gibt ein Grundrecht auf Selbsttötung

Darf professionelle Hilfe beim Suizid vom Staat verboten werden? Tag zwei der Karlsruher Verhandlung zeigt überdeutlich: Der Senat sieht den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch sehr kritisch.

17.04.2019 UPDATE: 16.04.2019 05:33 Uhr 2 Minuten, 54 Sekunden
Verhandlung über Sterbehilfe-Verbot
Ein Altenpfleger hält in einem Pflegeheim die Hand einer Frau. Der neue Paragraf 217 des Strafgesetzbuchs soll professionellen Suizidbegleitern das Handwerk legen. Foto: Sebastian Kahnert

Karlsruhe (dpa) - Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnte der Gesetzgeber zu weit gegangen sein. Er könne das moralisch nachvollziehen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Karlsruher Verhandlung über Klagen von Schwerkranken, Ärzten und Suizidhelfern.

Es gebe aber ein Grundrecht auf Selbsttötung, und: "Sie werden im Augenblick

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