Verfassungsrichter: Es gibt ein Grundrecht auf Selbsttötung
Darf professionelle Hilfe beim Suizid vom Staat verboten werden? Tag zwei der Karlsruher Verhandlung zeigt überdeutlich: Der Senat sieht den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch sehr kritisch.
Karlsruhe (dpa) - Mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe könnte der Gesetzgeber zu weit gegangen sein. Er könne das moralisch nachvollziehen, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Karlsruher Verhandlung über Klagen von Schwerkranken, Ärzten und Suizidhelfern.
Es gebe aber ein Grundrecht auf Selbsttötung, und: "Sie werden im Augenblick
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