Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz in Brandenburg
Unterstützerinnen des Paritätsgesetzes tragen einen weißen Schal. Sie wollen, dass Frauen und Männer gleichberechtigt in den neuen Landtag in Potsdam einziehen. Doch das hat sich erst einmal erledigt. Das Landesverfassungsgericht erklärt das Gesetz für nichtig.
Potsdam (dpa) - Bei den Landtagswahlen in Brandenburg ist künftig nicht zwingend vorgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichmäßig auf den Landeslisten der Parteien stehen müssen.
Brandenburg wäre bundesweit das erste Land mit einem geltenden Paritätsgesetz gewesen. Das Landesverfassungsgericht Brandenburg lehnte jedoch am Freitag das Gesetz ab und bezeichnete es als verfassungswidrig.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+