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Wie das Gesetz rechtsextreme Symbolik ahndet

Berlin (dpa) - Rechtsextreme demonstrieren ihre Gesinnung gerne in der Öffentlichkeit. Bestimmten Symbolen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, einige von ihnen sanktioniert der Gesetzgeber mit den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs.

03.05.2019 UPDATE: 03.05.2019 12:18 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden
Hakenkreuz an Schulwand
Mit gelber Farbe haben Unbekannte die Wände einer Schule mit Hakenkreuzen beschmiert. Foto: Jochen Lübke/Illustration

Berlin (dpa) - Rechtsextreme demonstrieren ihre Gesinnung gerne in der Öffentlichkeit. Bestimmten Symbolen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, einige von ihnen sanktioniert der Gesetzgeber mit den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs.

Danach kann das "Verbreiten von Propagandamitteln" wie auch das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" mit bis zu drei

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