Wie das Gesetz rechtsextreme Symbolik ahndet
Berlin (dpa) - Rechtsextreme demonstrieren ihre Gesinnung gerne in der Öffentlichkeit. Bestimmten Symbolen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, einige von ihnen sanktioniert der Gesetzgeber mit den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs.
Berlin (dpa) - Rechtsextreme demonstrieren ihre Gesinnung gerne in der Öffentlichkeit. Bestimmten Symbolen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu, einige von ihnen sanktioniert der Gesetzgeber mit den Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuchs.
Danach kann das "Verbreiten von Propagandamitteln" wie auch das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" mit bis zu drei
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