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Schwangerschaftsabbruch - Was ist erlaubt, was nicht?

Gießen (dpa) - Geht es um den Abbruch einer Schwangerschaft, können sich auch Ärzte strafbar machen - unter anderem, wenn sie für eine Abtreibung werben.

18.03.2018 UPDATE: 18.03.2018 14:43 Uhr 35 Sekunden
Abtreibungsgegner
Abtreibungsgegner von der "Aktion SOS Leben" demonstrieren in Frankfurt gegen Schwangerschaftskonfliktberatung. Foto: Arne Dedert

Gießen (dpa) - Geht es um den Abbruch einer Schwangerschaft, können sich auch Ärzte strafbar machen - unter anderem, wenn sie für eine Abtreibung werben.

Wer nämlich "Dienste" oder "Verfahren" zum Abbruch einer Schwangerschaft öffentlich anbietet, wird nach Paragraf 219a StGB mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Kritiker sehen dringenden Reformbedarf.

Generell gilt: Wer in

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