Staatsfolter in Syrien: War der Angeklagte Opfer oder Täter?
In einem weltweit einmaligen Prozess um einen mutmaßlichen Folterer schildern ihn seine Anwälte als kleines Rädchen einer großen Maschinerie. Die Bundesanwaltschaft sieht das anders.

Koblenz (dpa) - Im laut Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien gehen die Forderungen von Anklage und Angeklagtem maximal möglich auseinander.
Nachdem die Bundesanwaltschaft kürzlich lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hat, was Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt, fordert die Verteidigung einen
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