Frauke Petry in Falscheid-Verfahren freigesprochen
Die Zeugenvernehmung unter Eid sei unzulässig gewesen. Die Politikerin ist derzeit als Fraktionslose im Bundestag vertreten.
Dresden (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung der früheren AfD-Chefin Frauke Petry wegen fahrlässiger Falschaussage aufgehoben und die 44-Jährige damit freigesprochen.
Über einen entsprechenden Beschluss vom 14. April informierte der BGH am Mittwoch. Das Landgericht Dresden hatte Petry im April 2019 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Ihr war
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