Plus Bundesgerichtshof

BGH bestätigt Höchststrafe für NSU-Terroristin Zschäpe

2011 kam ans Licht, dass drei Rechtsextreme jahrelang mordend durch Deutschland ziehen konnten. Fast zehn Jahre später schließt der Bundesgerichtshof die strafrechtliche Aufarbeitung weitgehend ab.

19.08.2021 UPDATE: 19.08.2021 04:28 Uhr 3 Minuten, 17 Sekunden
Zschäpe
Die Angeklagte Beate Zschäpe im Juli 2018 auf der Anklagebank im Gerichtssaal. Foto: Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa

Karlsruhe (dpa) - Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe entgeht nicht der Höchststrafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der 46-Jährigen als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds".

Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere

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