Verfahren gegen Polen wegen Gefährdung von Grundwerten
Anfang 2016 erhob die EU-Kommission erstmals Bedenken wegen möglicher Rechtsstaatsverstöße in Polen. Seitdem haben sich die Fronten verhärtet. Jetzt ergreift die Brüsseler Behörde drastische Maßnahmen.
Brüssel (dpa) - Polen muss sich als erstes Land einem Verfahren wegen Gefährdung von Grundwerten der Europäischen Union stellen. Grund ist der Umbau der Justiz durch die nationalkonservative Regierung in Warschau.
Die EU-Kommission sieht den Rechtsstaat in Gefahr und beantragte, dass sich der Rat der EU-Länder mit Sanktionen befasst. Schlimmstenfalls könnten Polen Stimmrechte entzogen
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