Hamas bleibt vorerst auf EU-Terrorliste
Luxemburg (dpa) - Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig.
Luxemburg (dpa) - Die EU kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihre Strafmaßnahmen gegen die radikal-islamische Hamas bis auf Weiteres aufrecht erhalten. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig.
Das befanden die Luxemburger Richter heute (Rechtssache C-79/15 P). Das
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+