BSG: Oma gilt nicht als "geeignete Tagespflegeperson"
Ein kleiner Junge unter Obhut seiner Oma fällt in einen Pool und ist danach schwerbehindert. Die Großmutter will, dass die gesetzliche Unfallkasse für die Folgen aufkommt. Nach langem Rechtsstreit spricht das Bundessozialgericht nun ein Urteil.
Kassel/Magdeburg (dpa) - Kinder in der Obhut ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.
Eine Großmutter aus dem Raum Magdeburg wollte, dass die Unfallkasse Sachsen-Anhalt als staatliche Einrichtung den Unfall ihres Enkels anerkennt und zahlt. Der Junge war als Einjähriger 2008 während der
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