Plus Urteil

"Alleinrennen" im Straßenverkehr bleiben strafbar

Bei illegalen Autorennen sterben immer wieder Unbeteiligte. Seit einigen Jahren droht Rasern Haft - auch wenn sie ohne Widersacher zu schnell unterwegs sind. Jetzt hat Karlsruhe die Vorschrift geprüft.

01.03.2022 UPDATE: 01.03.2022 10:40 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Autoraser
Auch «Alleinrennen» im Straßenverkehr bleiben strafbar.

Karlsruhe (dpa) - Autorasern, die ohne Renngegner viel zu schnell unterwegs sind, drohen auch künftig Haft- oder Geldstrafen. Die 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügte Vorschrift sei mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit.

Die Norm sei hinreichend konkret formuliert. Darüber hinaus überwögen die "Belange des Gemeinschaftsschutzes"

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