Wodka unerlaubt auf Klassenfahrt: Wer zahlt die Rückfahrt?
Während einer Klassenfahrt kauften sieben Schüler zwei Flaschen Wodka. Sie wurden erwischt und mussten die Heimreise antreten. Ein Gericht entschied nun, wer die Extra-Kosten übernehmen muss.

Berlin (dpa) - Eltern können zur Kasse gebeten werden, wenn ihr Sprössling auf einer Klassenfahrt unerlaubt Alkohol kauft und deswegen nach Hause muss. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie ein Sprecher mitteilte.
Damit hat das Land Berlin erfolgreich gegen die Mutter eines Schülers geklagt. Diese hatte sich laut dem Gericht zunächst geweigert, 143,60 Euro zu zahlen -
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