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BGH: Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz möglich

Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

20.10.2016 UPDATE: 20.10.2016 14:21 Uhr 7 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und deshalb erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

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