Vorstoß für Schutz nationaler Minderheiten im Grundgesetz
Zahlreiche Landesverfassungen enthalten bereits Bestimmungen zu Minderheiten und Volksgruppen. Eine entsprechende Klausel im Grundgesetz fehlt jedoch. Sachsen und Schleswig-Holstein wollen mit einem gemeinsamen Antrag daran etwas ändern.
Kiel (dpa) - Schleswig-Holstein und Sachsen setzen sich für den Schutz nationaler Minderheiten und Volksgruppen im Grundgesetz ein.
Auf einen entsprechenden Entschließungsantrag für den Bundesrat habe er sich mit Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer verständigt, sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (beide CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Zahlreiche
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+